Stefan Mross (48) kann aufatmen. Ein Rentnerehepaar hatte schwere Vorwürfe gegen den Schlagerstar erhoben. Jetzt herrscht Klarheit.
Beim Verkauf seiner ehemaligen Villa soll er sie arglistig getäuscht haben. Die Staatsanwaltschaft Passau hat jetzt bestätigt, dass das Verfahren gegen Mross eingestellt wurde. Oberstaatsanwalt und Pressesprecher Klaus Fruth erklärte gegenüber dem Magazin „Focus Online“: „Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei dem gegenständlichen Sachverhalt um eine zivilrechtliche Angelegenheit.“
Keine öffentliche Anklage gegen Stefan Mross
Deshalb sei entschieden worden, keine öffentliche Anklage zu erheben. „Die Staatsanwaltschaft hat daher von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der Erhebung der öffentlichen Klage gemäß § 154d StPO abzusehen.“
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Für das Rentnerpaar gab es jedoch eine Frist bis zum 11. November 2024, um ihre Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg geltend zu machen. „Den Antragstellern war von der Staatsanwaltschaft aufgegeben worden, die entscheidungserhebliche zivilrechtliche Vorfrage durch Klageerhebung klären zu lassen,“ so Fruth weiter.
Allerdings ließen die Senioren die Frist verstreichen, ohne Klage zu erheben. Damit fehlt die Grundlage für strafrechtliche Konsequenzen gegen Mross, und das Verfahren wurde endgültig eingestellt. Für Stefan Mross bedeutet das ein Ende der strafrechtlichen Ermittlungen – der zivilrechtliche Weg steht den Anzeigeerstattern jedoch theoretisch weiterhin offen.
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