Heino kämpft – und siegt. Nach sechs Jahren endlich das Urteil: Sein Ex-Manager muss ihm rund 125.000 Euro zahlen. Revision ausgeschlossen.
Im Streit um ausstehende Gagen hat das Hamburger Oberlandesgericht zugunsten von Schlager-Ikone Heino („Schwarzbraun ist die Haselnuss“) entschieden. Sein Ex-Manager wurde verurteilt, Heino 76.470 Euro plus neun Prozent Zinsen seit November 2019 zu zahlen. Eine Revision wurde vom Gericht ausgeschlossen, wie eine Sprecherin mitteilte.
Heino ist auch mit langsamen Mühlen zufrieden
Der Sänger zeigte sich erleichtert: „Wenn man mit 80 Jahren vor Gericht zieht und dann mit fast 86 Jahren das zweitinstanzliche Urteil bekommt, dann freut man sich, dass man das noch erleben darf. Die Mühle der Gerechtigkeit mahlt zwar langsam, aber gerecht,“ sagte Heino der Deutschen Presse-Agentur. „Nun ist Zahltag!“
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Bereits 2023 hatte Heino vor dem Landgericht Hamburg in erster Instanz die meisten seiner Forderungen durchgesetzt. Damals wurde ihm eine Summe von über 100.000 Euro zugesprochen. Inzwischen dürfte die Gesamtforderung auf etwa 125.000 Euro angewachsen sein, wie sein Manager Helmut Werner erklärte.
Der Rechtsstreit drehte sich um ausstehende Honorare für mehrere Auftritte und eine Autogrammstunde, die der frühere Manager nicht gezahlt hatte. Das Oberlandesgericht urteilte einstimmig, dass der Ex-Manager auch die Gerichtskosten tragen muss. Eine Stellungnahme des Beklagten zur Entscheidung blieb bisher aus.
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