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Angelo Kelly: Verurteilung wegen Kinderarbeit!

Angelo Kelly muss sich derzeit vor Gericht verantworten. Der harte Vorwurf? Kinderarbeit bei Söhnchen William!

Angelo Kelly & Family
Credit: © Chris Bucanac

Angelo Kelly musste sich wegen Söhnchen William den Vorwurf von Kinderarbeit gefallen lassen und vor Gericht verantworten. Jetzt wurde er verurteilt! 

Gewerbeaufsichtsamt schlug Alarm

Seit ein paar Jahren steht Angelo Kelly nicht mehr mit seinen Geschwistern, sondern seiner eigenen Familie auf der Bühne. Genau das wurde ihm jetzt zum Verhängnis, denn der fünffache Vater musste sich vor Gericht wegen Kinderarbeit verantworten. Bei einem Konzert auf Schloss Eyrichshof im bayerischen Ebern im Juli 2019 schaute das Gewerbeaufsichtsamt besonders genau hin. Und dass der kleine William mit seinen damals vier Jahren nach 20 Uhr noch auf der Bühne stand, passte den Beamten überhaupt nicht. Sie zeigten den Sänger kurzerhand an!

Sohn William war das Problem

„Angelo K. soll seinen Sohn von 20 bis 20:20 Uhr auf der Bühne unter Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt haben. Der Bescheid sieht ein Bußgeld von 5000 Euro vor“, erklärte Gerichtssprecherin Kerstin Leitsch kürzlich gegenüber „BILD“. Mit „Beschäftigung“ meinte das Gericht seine musikalische Begleitung mit der Kindergitarre sowie das Singen des Songs „What a wonderful world“. Fotograf Christian Licha sagte als Zeuge aus: „Der kleine Junge wurde aber nicht auf die Bühne gezerrt oder Ähnliches. Der war schon freiwillig da, das hat dem auch Spaß gemacht, das hat man gesehen.“ An die genauen Uhrzeiten konnte er sich allerdings nicht mehr erinnern.

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Angelo Kelly wies Vorwürfe zurück

Laut dem Arbeitsschutzgesetz gelten nach 17 Uhr für kleine Kinder spezielle Regeln. Doch das Konzert begann erst um 17:30 Uhr – mit William auf der Bühne, wo er auch bis nach 20 Uhr blieb. Angelo Kelly wies die Vorwürfe von Kinderarbeit vehement zurück. „Ich würde nie etwas tun, was das Wohl meines Kindes gefährden würde. Wir haben in den vergangenen Jahren stets gut mit den Jugendbehörden bezüglich der Auftritte unserer Kinder zusammengearbeitet“, beteuerte der Sänger gegenüber „BILD“. Dennoch war dies nicht der einzige Fall, dem das Amt bisher nachgegangen ist. Elf andere Verfahren wegen angeblicher Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz wurden jedoch mit der Begründung eingestellt, dass Kinder auch zu Hause mit ihren Eltern musizieren würden. Das Haßfurter Gericht sah das aber offenbar anders! Am 12. Februar entschied Richter Sebastian Jäpel: „Er ist schuldig, als Arbeitge­ber verbotenerweise ein Kind beschäftigt zu haben. Das Kind des Betroffenen stand für mindestens 30 Minuten auf der Bühne, hat mitgespielt, mitgesungen und ein eigenes Lied interpretiert.“ 3000 Euro muss Angelo Kelly jetzt blechen. Auweia!