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Gil Ofarim: Presseerklärung zum Antisemitismus-Prozess – Anwälte werfen Befangenheit vor!

Gil Ofarims Prozess um den Davidstern-Skandal hat noch nicht begonnen, da schießt sein Anwaltsteam schon los –und zwar gegen das Gericht und die Medien!

Gil Ofarim
Credit: © BMC-Images/Dominik Beckmann

Der Showdown im Davidstern-Skandal um Gil Ofarim vor dem Landgericht Leipzig (Prozessbeginn: 24. Oktober) hat noch nicht begonnen, da schießt sein Anwaltsteam, das der Sänger um sich geschart hat, schon scharf: In einer heute verfassten Erklärung (liegt Schlager.de vor) prangern die Anwälte Stevens und Hennig vor allem den überzogenen Umgang der angeblichen Tat an – und werfen Befangenheit vor!

Ob Gil Ofarim damals auch nur im Traum daran gedacht hat, welche Wellen seine Aussagen schlagen würden? Wie eine aktuelle Presseerklärung zeigt, taten dies offenbar noch nicht einmal seine Anwälte. Die prangern nun nämlich den unverhältnismäßigen Umgang der vorgeworfenen Tat an, fürchten gar einen Schauprozess. Schlager.de liegt die komplette Erklärung vor:

[pdf-embedder url=“https://static.schlager.de/uploads/2022/09/www.schlager.de-presseerklarung-vom-22.09.2022.pdf“ title=“Presseerklärung_vom_22.09.2022″]

Ist das Gericht befangen?

Doch nicht nur das. In der Erklärung fällt vor allem eine Passage ins Auge: die, in dem die Anwälte Stevens und Hennig dem Gericht Befangenheit vorwerfen – und zwar durch die Medien! Konkret heißt es in dem Vorwurf: „Die Verteidigung muss sich nach alledem sehr besorgt zeigen, dass anscheinend keine rechtsstaatliche Wahrheitsfindung im Vordergrund steht, sondern die Fortsetzung der bereits erfolgten medialen und politischen Vorverurteilung, wie sie bereits durch Stimmen bis hin zum Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen zu dem Zweck erfolgte, die Stadt Leipzig und damit auch Sachsen von der Bestätigung eines gängigen Vorurteils reinzuwaschen.“

Der Fall Gil Ofarim

Darum geht es: Der Sänger hatte vor gut einem Jahr in einem über seine Social Media-Kanäle verbreiteten Video geschildert, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Der Fall schlug sogar international hohe Wellen. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig steht aber fest: Der Vorfall hat sich so nicht zugetragen. Der betroffene Mitarbeiter, der sich infolge der Ereignisse einem Shitstorm inklusive Morddrohungen ausgesetzt sah, hatte Anzeige erstattet. Laut Gericht ist er in der Sache Nebenkläger.
Ofarims Münchner Anwalt Alexander Stevens kritisierte bereits, dass die Anklage nicht zum Amtsgericht erhoben worden sei, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Leipziger Justiz einen „Schauprozess“ anstreben könnte.