Heinz Hoenig – OP-Drama: Schlager.de beantwortet die wichtigsten Fragen

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DIESE Schlagerstars sind fast gestorben

Jörg Schulz
Redakteur

Heinz Hoenig liegt seit fast zwei Monaten in einer Berliner Klinik auf der Intensivstation. Hinzu kommt die finanzielle Belastung. Und die Ungewissheit, ob und wie es für den Starschauspieler weiter gehen kann. Schlager.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

"Das Boot"-Star Heinz Hoenig kämpft um sein Leben. Den ersten Teil der lebensnotwendigen Operation an der Speiseröhre hat er überstanden. Aber – es gibt Komplikationen: die Lunge! Weil sie zu schwach ist, muss Hoenig weiter künstlich beatmet werden. Auch wird er künstlich über eine Magensonde ernährt. Dabei braucht er all seine Kraft für die nächste, ebenfalls lebensnotwendige Operation: Seine Aorta muss durch eine Prothese ersetzt werden. Erst danach könnte aus einem Teil seines Magens eine Ersatz-Speiseröhre geformt werden.

Heinz Hoenig ist auf Spenden angewiesen

Zu allem Überfluss kommt auch noch das finanzielle Desaster hinzu: Heinz Hoenig ist nicht krankenversichert, bislang sind alle Wiederaufnahmeversuche gescheitert. Die Kosten, allein für die OP-Phase: im hohen sechsstelligen Bereich. Dafür werden Spenden gesammelt. Aber – was dann? Wenn Heinz Hoenig aus dem Krankenhaus entlassen wird – worauf alle hoffen. Wird er ein Pflegefall – für wie lange? Wer kommt dafür auf? Schlager.de hat mit Sebastian Franke, Sprecher der Ärztekammer Hamburg gesprochen.

Wie lange ist es in Deutschland möglich, auf einer Intensivstation betreut zu werden?
Die Betreuung auf der Intensivstation ist Teil der Krankenhauspflege. Sie wird erbracht, wenn und solange sie medizinisch notwendig ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.

Wer bezahlt die Betreuung auf der Intensivstation?
Die Betreuung auf der Intensivstation wird bei Menschen, die Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sind, von dieser übernommen.

Wer kommt für die anschließende Pflege auf, wenn Patienten im Nachgang zu Hause gepflegt und medizinisch versorgt werden müssen?
Die Krankenkasse kann Leistungen zur häuslichen Krankenpflege erbringen, wenn das geboten ist, um einen längeren Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder um den Behandlungserfolg zu sichern. Zur Dauer des Anspruches sollte die jeweilige Krankenkasse befragt werden, da hier häufig unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Satzungen der Krankenkassen bestehen.

Heinz Hoenig ist den Kassen ausgeliefert

Muss für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeunterkunft eine Pflegeversicherung bestehen oder wird das von der Krankenkasse finanziert?
Pflege in einer Pflegeunterkunft wird nicht von den Krankenkassen, sondern ausschließlich von den Pflegekassen finanziert. Diese sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Krankenversicherungsunternehmen angesiedelt. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse oder Personen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, sind Pflichtversicherte der jeweiligen Pflegeversicherung. Die Versicherten müssen einen Eigenanteil an den Pflegekosten übernehmen. Sollte dieser die finanziellen Mittel der Betroffenen übersteigen, kann Hilfe zur Pflege als Sozialhilfeleistung beantragt werden. Wenn ein längerfristiger Pflegebedarf zuhause entsteht, ist ebenfalls die Pflegeversicherung zuständig. Längerfristig heißt hier: Der voraussichtliche Pflegebedarf umfasst mindestens sechs Monate.

Wer entscheidet über die Pflegestufe und die Höhe des Pflegegeldes?
Über den Pflegegrad entscheidet die jeweilige Pflegekasse auf Antrag der Pflegebedürftigen. Grundlage für diese Entscheidung ist ein Pflegegutachten, das von der Pflegekasse in Auftrag gegeben wird. Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus dem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher ist auch das Pflegegeld.

Wer bezahlt das Pflegegeld von betroffenen Personen?
Pflegegeld ist eine Leistung der sozialen und der privaten Pflegekassen. Es wird gezahlt, wenn die Pflegesachleistung – erbracht von einem ambulanten Pflegedienst oder einem Pflegeheim – nicht in Anspruch genommen wird; oder anteilig erbracht, wenn die Sachleistung nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wurde. Bei größerem Umfang der Pflege werden zusätzlich zum Pflegegeld Beiträge zur Rentenversicherung der zuhause pflegenden Person  – der so genannten Pflegeperson – gezahlt.

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