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Ivan Rebroff: Rechtsstreit mit Weltkonzern

Ivan Rebroff war ein gefeierter Musiker, der mit seinem russischen Look auffiel. Unvergessen bleibt allerdings auch ein Rechtsstreit mit einem Weltkonzern.

Ivan Rebroff
Credit: © Koch Universal (Universal Music)

Ivan Rebroff gehörte wohl zu den ungewöhnlichsten Sängern, die es je in Deutschland gab. Nicht nur seine Stimme war besonders, auch der aus Russland stammende Look des Musikers war einzigartig. Die Popularität des gebürtigen Berliners wollte sich ein Weltkonzern zu Nutze machen. Jedoch endete diese Idee in einem Rechtsstreit. 

Der 2008 verstorbene Ivan Rebroff bleibt unvergessen. Der Folklore-Sänger erhielt laut „Süddeutscher Zeitung“ 49 Goldene Schallplatten für zehn Millionen LPs seit dem Jahr 1975. Zudem wurde ihm einst das Bundesverdienstkreuz für seine Völkerverständigung zwischen West und Ost verliehen.

Unvergessenes Trio

Noch immer blicken die Fans auf die tollen Lieder von Hans-Rolf Rippert, wie er im echten Leben hieß, zurück. In Erinnerung viele Fans bleiben seine Auftritte im Trio mit Gunther Emmerlich und Günther Wevel, die man auch als „Die drei Bässe“ bezeichnete.

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Ivan Rebroff hat Rechtsstreit gewonnen

Fernab der Musik sorgte Ivan Rebroff zu Lebzeiten auch mit einem Rechtsstreit für Schlagzeilen. 1994 verklagte er die Müller-Molkerei. Der Weltkonzern nutzte verbotenerweise ein Double Rebroffs für mehrere Werbespots. Die Molkerei wollte den Sänger persönlich für diesen Job engagieren – allerdings scheiterte die Zusammenarbeit aufgrund unterschiedlicher Gehaltsvorstellungen. Rebroff klagte und bekam 1998 von einem Karlsruher Gericht recht. Der Müller-Konzern musste dem Sänger mehr als 100.000 DM Schadensersatz zahlen.

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