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Droht Michael Wendler die Mega-Blamage? Die Zeit arbeitet FÜR ihn

Michael Wendler gibt nicht auf: Er hat Revision gegen seine Verurteilung vorm LG Duisburg eingelegt, wie Schlager.de exklusiv erfuhr.

Michael Wendler
© IMAGO/Panama Pictures

Muss er die USA verlassen?

Michael Wendler (52) will sich nicht geschlagen geben! Am 24. Mai will er im Bochumer „Prater“ sein Deutschland-Comeback feiern. Aber da ist ja noch seine Verurteilung vor dem Landgericht Duisburg. Schlager.de erfuhr exklusiv: Dagegen hat er Revision eingelegt.

Hintergrund: Kurz vor der Insolvenz seiner damaligen Ehefrau Claudia Norberg sollen zentrale Vermögenswerte wie Urheberrechte und Markenrechte an Wendler übertragen worden sein. Die Justiz sieht darin eine klare Absicht: Gläubiger leer ausgehen lassen! Das Amtsgericht Dinslaken hatte den Strafbefehl ausgestellt – das Landgericht Duisburg bestätigte ihn im März 2025 mit kleinen Korrekturen: Nur noch ein Fall der Beihilfe, aber die Strafe bleibt. Jetzt liegt der Fall beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Das OLG Düsseldorf muss nun entscheiden

Denn wie das Landgericht Duisburg exklusiv gegenüber Schlager.de bestätigte, hat der Schlagersänger über seinen Anwalt offiziell Revision eingelegt. Das Ziel: Das Urteil kippen, das ihn wegen Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt.

Jetzt zieht Wendler also vor das Oberlandesgericht Düsseldorf – juristisch korrekt, aber auch nicht ohne Risiko. Denn: Im Mai plant er sein Comeback in Deutschland, mit einem Auftritt im legendären „Prater“ in Bochum. Allerdings könnte seine Rückreise in die USA problematisch werden.

Michael Wendler hat eine US-Greencard – ist sie in Gefahr?

Wendler lebt seit Jahren in Florida und besitzt die Greencard – ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in den USA. Doch eine rechtskräftige Verurteilung in Deutschland, selbst zu einer Geldstrafe, könnte seinen US-Status ins Wanken bringen. Denn nach US-Einwanderungsrecht gelten bestimmte ausländische Urteile als sogenannte „Crimes involving moral turpitude“ (CIMT) – und die können zur Ausweisung führen.

Der renommierte US-Einwanderungsanwalt Pitoniak Law (Rochester, NY) erklärt dazu auf seiner Homepage: „Wenn ein Gericht Sie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erhalt Ihrer Greencard wegen eines Verbrechens moralischer Verwerflichkeit verurteilt, kann dies zu Abschiebungsverfahren führen. Selbst wenn die Verurteilung nach den ersten fünf Jahren erfolgt, kann sie dennoch Ihren Einwanderungsstatus beeinträchtigen.“

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Für Wendler, der wegen mutmaßlich betrügerischer Vermögensübertragungen verurteilt wurde, könnte das mehr als ein theoretisches Risiko darstellen: Die US-Behörden könnten bei der Wiedereinreise sehr genau hinschauen – oder im schlimmsten Fall sogar die Greencard prüfen.



Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, darf Wendler reisen. Doch sollte das OLG die Revision verwerfen, wird es heikel. Ein falscher Eintrag bei der US-Einreise – und es droht ein Verfahren zur Aberkennung seines Aufenthaltsrechts. Wendlers Deutschland-Comeback – geplant als Triumph – könnte also zum juristischen Bumerang werden.