Damit hätten die Platten-Produzenten rechnen können, jetzt haben sie den Salat. Einige Lieder auf der Doppel-CD „Die Hit-Giganten“ entsprechen laut dem Münchner Landgericht nicht dem Wettbewerbsrecht und bestätigte der Klägerin eine einstweilige Verfügung. Kurzum: Das Gericht kassierte die Doppel-CD ein. Auch Sängerin Nicole ist in der CD vertreten.
Betrug? Keine Originalaufnahmen!
Für Schlagerfans ist diese CD ein absolutes „Must-Have“. Songs wie „Verdammt, ich lieb Dich“ von Matthias Reim, „Ein Bett im Kornfeld“ von Jürgen Drews oder „Hey Baby“ von DJ Ötzi dürfen auf keiner Party oder Grillfest fehlen. Nun wird das aber der Fall sein. Das Problem: Auf der Doppel-CD „Die Hit-Giganten. Die besten Schlager-Hits aller Zeiten“ sind neue Versionen von Schlagerhits, sogenannte „Re-Recordings“, verwendet worden und nicht die Originalaufnahme der Erstveröffentlichung. Darunter Nicole Super-Hit: „Ein bisschen Frieden.“
Schlagerfans würden getäuscht
Da aber der Hinweis auf dem Cover fehlt, hat das Landgericht München den Verkauf der CD verboten. Der Käufer würde nämlich irregeführt werden, wenn ihm nicht klipp und klar auf dem Cover signalisiert werden würde, dass auf der CD nicht die Originalaufnahmen, sondern noch einmal eingespielte Neuaufnahmen der Schlager mit den Künstlern zu hören sind. Eine Gerichtssprecherin sagte dem „Focus“: „So, wie das Cover jetzt ist, darf die CD ab sofort nicht mehr verkauft werden.“ Sie empfahl der betroffenen Firma mit Aufkleber auf dem Cover zu reagieren, der mögliche Käufer darüber informiert, dass die Doppel-CD auch „Re-Recordings“ enthält. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!