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Udo Jürgens: Klare Worte seiner Ex – „Da kann man gar nichts entschuldigen“

Schlagerstar Udo Jürgens („Mit 66 Jahren“) mochte junge Frauen. Mit einer von ihnen bekam die Musik-Legende sogar ein Kind.

Udo Jürgens
Udo Jürgens bei Carmen Nebel im ZDF. (Archivbild) Credit: Udo Jürgens bei Carmen Nebel im ZDF. (Archivbild)

Im Alter von 34 Jahren veröffentlichte Udo Jürgens seinen Song „17 Jahr, blondes Haar“, der in der Schlagerwelt bis heute als Klassiker gilt. Doch was viele nicht wussten: Der Sänger hatte tatsächlich Sex mit einer Minderjährigen – und zeugte ein Kind mit ihr.

Dass Schlagerlegende Udo Jürgens zu seinen Lebzeiten ein begehrter Mann war, zeigt sich bereits bei einem Blick auf seine Frauengeschichten. Denn obwohl er mehrfach verheiratet war, kamen Affären ans Licht.

Udo Jürgens: Er zeugte Kind mit Minderjähriger

„Siebzehn Jahr, blondes Haar“ singt Udo Jürgens in dem gleichnamigen Lied, das davon handelt, dass er Sex mit einer Minderjährigen hat. Doch was viele als fiktionale Erzählung empfanden, ist in Wahrheit eine reale Geschichte, die er genau so erlebte. Denn wie jetzt unter anderem aus der ARD-Doku „UDO!“ hervorgeht, landete er nicht nur tatsächlich mit einer Siebzehnjährigen im Bett, sondern hatte sogar ein Kind mit ihr.

Er war ein Frauenschwarm: Schlagerlegende Udo Jürgens. IMAGO / UIG

„Das Mädchen hatte blondes, schulterlanges Haar – über atemberaubenden Beinen. Ich war als Schürzenjäger verschrien, aber das machte ihr nichts aus. Sechs Monate später bekam ich einen Brief: Unser Beisammensein ist nicht folgenlos geblieben“, schrieb er damals in einem Tagebucheintrag.

Klare Worte: „Er war halt ein Depp“

Zum Zeitpunkt des Eintrags war Udo Jürgens eigentlich mit Panja verheiratet, was ihn allerdings nicht davon abhielt, auch andere Frauen zu treffen. „Er war halt ein Depp. Er hat nicht aufgepasst. Ganz klar ausgedrückt. Da kann man gar nichts entschuldigen“, verriet seine erste Ehefrau im Gespräch mit ARD.

Um sein Leben als Familienvater weiterführen zu können, traf er mit der jungen Frau eine Vereinbarung, die ihn von den Pflichten als Vater befreite.