Die GEMA hat rechtliche Schritte gegen das US-amerikanische KI-Unternehmen Suno Inc. eingeleitet. Der Vorwurf: Suno soll ohne Zustimmung geschützte Musikwerke genutzt haben, um KI-generierte Songs zu erstellen, die den Originalen zum Verwechseln ähnlich sind. Und davon betroffen ist auch Helene Fischer!
„Atemlos durch die Nacht“ und andere Hits betroffen
Suno bietet ein KI-Tool an, mit dem Nutzer neue Musikstücke kreieren können. Laut GEMA entstehen dabei jedoch Ergebnisse, die an bekannte Werke erinnern. So auch im Fall von „Atemlos durch die Nacht“. Doch Helene ist nicht die Einzige, die sich darüber sicherlich sehr ärgert. Auch andere Hits wie „Mambo No. 5“ oder „Cheri Cheri Lady“ sind betroffen.
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Tobias Holzmüller, Chef der GEMA, sagt: „KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon.“ Er betont, dass der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken konkurriert und ihnen die wirtschaftliche Grundlage entzieht.
Helene Fischer landete mit „Atemlos durch die Nacht“ einen ihrer größten Hits überhaupt. Das Lied wurde 2013 veröffentlicht. Ein echter Ohrwurm!
Es ist nicht die erste Klage von GEMA
Bereits im vergangenen November hatte die GEMA OpenAI, die Firma hinter ChatGPT, verklagt. Damals lautete der Vorwurf, dass Songtexte verwendet worden seien, nun geht es um die Musik. Die aktuelle Klage der GEMA gegen Suno reiht sich somit also in eine Serie von rechtlichen Auseinandersetzungen ein.
Was ist GEMA?
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen. Sie setzt sich dafür ein, dass Künstler für die Nutzung ihrer Werke fair vergütet werden.
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Für Helene Fischer und andere betroffene Künstler bleibt also zu hoffen, dass ihre Werke auch weiterhin geschützt bleiben und sie für ihre kreative Arbeit die gebührende Anerkennung erhalten.